Erster Import von Medizinalcannabis durch Schweizer Joint Venture

Schweizer Joint Venture

Am 01.08.2022 wurde das BetmG der Schweiz geändert und Cannabis zur medizinischen Nutzung über die ärztliche Verschreibung zugelassen, ohne dass eine Bewilligung durch das Bundesamt für Gesundheit erforderlich ist.

Mit der neuen Regelung wurden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einfuhr und Ausfuhr von medizinischen Cannabisprodukten geschaffen.